AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Batticuore.ch
Stand: 12.5.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrrädern, Zubehör, Taschen, Camping- und Outdoor-Ausrüstung sowie für den Verkauf von Produkten über den Onlineshop batticuore.ch.
Vertragspartnerin ist:
Batticuore KLG
Gutstrasse 127
8055 Zürich
Schweiz
Nachfolgend «Batticuore», «Vermieterin» oder «Verkäuferin» genannt.
Mit einer Buchung, Bestellung oder Nutzung der Angebote von Batticuore akzeptiert die Kundin oder der Kunde diese AGB.
2. Vermietung
2.1 Definition
2.1.1 «Vermieterin» bezeichnet Batticuore KLG als Anbieterin der Mietobjekte.
2.1.2 «Mieter» bezeichnet die Person, welche ein Fahrrad, Zubehör oder andere Mietgegenstände mietet
2.1.3 «Mietobjekt» bezeichnet das gemietete Fahrrad inklusive aller mitvermieteten Komponenten und Zubehörteile, insbesondere Taschen, Gepäckträger, Schlösser, Licht, Ladegeräte, Batterien, Werkzeuge, GPS-Halterungen, Camping- und Outdoor-Ausrüstung.
2.1.4 «Mietdauer» bezeichnet den vereinbarten Zeitraum zwischen Übergabe und Rückgabe des Mietobjekts.
2.1.5 «Kunde» bezeichnet Personen, welche Produkte im Onlineshop kaufen.
2.2. Vertragsgegenstand Miete
Batticuore vermietet Fahrräder, Zubehör und Ausrüstung für den vereinbarten Mietzeitraum. Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, mindestens 3 Tage und maximal 21 Tage.
Der genaue Umfang der Miete ergibt sich aus der Buchung, der Buchungsbestätigung und dem bei Übergabe ausgehändigten Mietobjekt samt Zubehör.
2.3. Mietpreis und Kaution
2.3.1 Der Mietpreis wird pro Tag berechnet und richtet sich nach dem gewählten Mietobjekt, der Mietdauer und der gewählten Ausstattung.
2.3.2 Der Mieter ist verpflichtet, vor Mietbeginn eine Kaution in der jeweils angegebenen Höhe zu hinterlegen. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Kaution CHF 250 pro Mietobjekt.
2.3.3 Die Kaution dient der Sicherstellung möglicher Ansprüche von Batticuore, insbesondere wegen Schäden, Verlust, Diebstahl, verspäteter Rückgabe, fehlendem Zubehör, Reinigungsaufwand oder sonstigen Kosten.
2.3.4 Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht. Übersteigen Schäden, Verlust oder weitere Kosten die Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet.
2.3.5 Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
2.4. Buchung und Zahlung
2.4.1 Die Buchung erfolgt online über batticuore.ch oder nach individueller Vereinbarung.
2.4.2 Der Mietpreis und die Kaution sind vor Mietbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden.
2.4.3 Die Buchung ist erst verbindlich, wenn Batticuore die Buchung bestätigt hat und die Zahlung erfolgreich erfolgt ist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.4.4 Batticuore kann eine Buchung ablehnen, wenn Zweifel an der Identität, Zahlungsfähigkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Mieters bestehen.
2.5. Übergabe und Rückgabe
2.5.1 Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt.
2.5.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Übergabe zu prüfen und offensichtliche Mängel, Schäden oder fehlende Teile sofort zu melden.
2.5.3 Batticuore übergibt das Mietobjekt in geprüftem und verkehrssicherem Zustand.
2.5.4 Das Mietobjekt ist zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort und in rel. sauberen vollständigem und ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
2.5.5 Bei verspäteter Rückgabe kann Batticuore zusätzliche Mietkosten, Umtriebsentschädigungen, Folgekosten sowie allfällige Ausfälle durch Anschlussbuchungen in Rechnung stellen.
2.5.6 Stark verschmutzte Mietobjekte können mit einer zusätzlichen Reinigungspauschale verrechnet werden, sofern die Verschmutzung über eine normale Nutzung hinausgeht.
2.5.7 Batticuore ist berechtigt, bei Übergabe und Rückgabe Fotos oder Protokolle des Mietobjekts zu erstellen. Diese dienen der Dokumentation des Zustands.
2.6. Nutzung des Fahrrads
2.6.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig, sachgemäss und gemäss den geltenden Verkehrsregeln zu nutzen.
2.6.2 Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten, verkaufen, verpfänden, weitergeben oder sonst wie Dritten überlassen.
2.6.3 Der Mieter darf das Mietobjekt nur seinem bestimmungsgemässen Zweck entsprechend nutzen. Nicht erlaubt sind insbesondere unsachgemässe Nutzung, mutwillige Überlastung, Sprünge, Downhill-Einsatz, Bikepark-Nutzung, Rennen oder Wettkämpfe, sofern Batticuore dem nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.6.4 Der Mieter ist für die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln, lokaler Vorschriften, Ausrüstungspflichten sowie allfälliger Helmpflichten selbst verantwortlich.
2.6.5 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der Mietdauer regelmässig auf offensichtliche Mängel zu prüfen, insbesondere Reifen, Bremsen, Schaltung, Laufräder, Schraubverbindungen und sicherheitsrelevante Teile.
2.6.6 Treten während der Mietdauer Mängel, Defekte, Unfälle oder Schäden auf, ist der Mieter verpflichtet, die Nutzung sofort zu unterbrechen, sofern eine Weiterfahrt unsicher sein könnte, und Batticuore unverzüglich zu informieren.
2.6.7 Eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt sind nur mit vorgängiger Zustimmung von Batticuore zulässig, ausser sie sind zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder zur sicheren Rückkehr notwendig.
2.7. Haftung und Versicherung
2.7.1 Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt und am mitvermieteten Zubehör, die während der Mietdauer entstehen und über die normale Abnutzung hinausgehen.
2.7.2 Als normale Abnutzung gelten übliche Gebrauchsspuren bei sachgemässer Nutzung. Nicht als normale Abnutzung gelten insbesondere Sturzschäden, Rahmenschäden, Lackschäden durch unsachgemässe Nutzung, Schäden an Gabel, Laufrädern, Reifen, Schaltung, Bremsen, Antrieb, Carbonteilen, Taschen, Schlössern, Gepäckträgern, Licht, Ladegeräten, Batterien oder anderem Zubehör.
2.7.3 Der Mieter haftet auch für verdeckte Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, aber erst nach der Rückgabe festgestellt werden, sofern sie auf die Nutzung während der Mietdauer zurückzuführen sind.
2.7.4 Reparaturen werden durch Batticuore oder durch eine von Batticuore bestimmte Fachwerkstatt ausgeführt. Massgebend sind die effektiven Reparaturkosten inklusive Ersatzteile, Arbeitszeit, Prüfkosten, Versand-, Transport- und Beschaffungskosten.
2.7.5 Bei Schäden an Carbonrahmen, Carbongabeln, Carbonlaufrädern, Carbonlenkern, Carbonstützen oder anderen Carbonkomponenten kann Batticuore eine fachgerechte Prüfung verlangen, insbesondere nach einem Sturz oder bei Verdacht auf strukturelle Schäden. Die Kosten dieser Prüfung trägt der Mieter, sofern der Schaden oder der Verdacht auf einen Schaden während der Mietdauer entstanden ist.
2.7.6 Bei Totalschaden oder wirtschaftlichem Totalschaden haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts inklusive Zubehör, abzüglich eines allfälligen Restwerts und abzüglich allfälliger Versicherungsleistungen.
2.7.7 Bei Verlust oder Beschädigung von Zubehör haftet der Mieter für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur.
2.8 Diebstahl, Verlust und Versicherungsschutz
2.8.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl, Raub, Unterschlagung sowie für den Verlust oder Diebstahl von Zubehör.
2.8.2 Bei Diebstahl, Verlust oder Raub ist der Mieter verpflichtet, Batticuore unverzüglich zu informieren und innert 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Kopie des Polizeirapports ist Batticuore umgehend zuzustellen.
2.8.3 Das Mietobjekt muss bei Nichtgebrauch immer mit dem von Batticuore mitgegebenen oder einem gleichwertigen Schloss an einem festen, unbeweglichen Gegenstand abgeschlossen werden. Über Nacht ist das Mietobjekt nach Möglichkeit in einem geschlossenen Raum, einer Garage, einem Veloraum oder an einem gesicherten Ort abzustellen.
2.8.4 Der Mieter ist verpflichtet, zumutbare Massnahmen gegen Diebstahl und Verlust zu treffen. Dazu gehören insbesondere das Abschliessen des Mietobjekts, die sorgfältige Aufbewahrung von Zubehör sowie die Vermeidung unbeaufsichtigter oder ungesicherter Abstellung.
2.8.5 Der Mieter ist verpflichtet, zunächst seine eigene Versicherung, insbesondere Privathaftpflicht-, Hausrat-, Reise- oder Diebstahlversicherung, für den Schadenfall in Anspruch zu nehmen, sofern eine solche Versicherung besteht und Deckung gewährt.
2.8.6 Batticuore verfügt über eine Versicherung, die bei Diebstahl oder bestimmten Schadenfällen einschreiten kann, insbesondere wenn der Mieter über keine eigene Versicherung verfügt oder seine Versicherung keine Deckung gewährt. Eine Leistung dieser Versicherung ist jedoch nur im Rahmen der konkreten Versicherungsbedingungen möglich und setzt insbesondere eine rechtzeitige Meldung, einen Polizeirapport sowie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch den Mieter voraus.
2.8.7 Der Versicherungsschutz von Batticuore befreit den Mieter nicht automatisch von seiner Haftung. Der Mieter haftet weiterhin für Selbstbehalte, nicht gedeckte Schäden, Ausschlüsse der Versicherung, grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie für Schäden, bei denen die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt sind.
2.8.8 Wird eine Versicherungsleistung erbracht, reduziert sich die Forderung von Batticuore gegenüber dem Mieter um den tatsächlich von der Versicherung bezahlten Betrag.
2.8.9 Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, unsachgemässer Nutzung, nicht abgeschlossenem Mietobjekt, fehlendem Polizeirapport, verspäteter Meldung oder Verletzung anderer Sorgfaltspflichten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In diesem Fall haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
2.9 Optionale Schadensreduktion
2.9.1 Der Mieter kann, sofern im Buchungsprozess angeboten, eine optionale Schadensreduktion abschliessen.
2.9.2 Bei Abschluss der Schadensreduktion reduziert sich der Selbstbehalt für reparierbare Schäden am Mietobjekt von CHF 1000 auf CHF 200 pro Schadenfall.
2.9.3 Die Schadensreduktion gilt nur für reparierbare Schäden am Mietobjekt, die bei sachgemässer Nutzung entstanden sind.
2.9.4 Nicht von der Schadensreduktion erfasst sind insbesondere Diebstahl, Verlust, Raub, Unterschlagung, Schäden an Dritten, Personenschäden, Schäden an nicht mitvermieteten Gegenständen, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, unsachgemässe Nutzung, nicht erlaubte Nutzung, Rennen oder Wettkämpfe ohne Zustimmung von Batticuore, Transport- und Flugschäden, Schäden durch Weitergabe an Dritte sowie Schäden infolge Verletzung der Sorgfaltspflichten.
2.9.5 Die Schadensreduktion ist keine allgemeine Haftpflichtversicherung des Mieters und ersetzt keine persönliche Privathaftpflichtversicherung.
2.10 Schäden an Dritten und persönliche Haftpflicht
2.10.1 Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die er während der Mietdauer Dritten zufügt. Dazu gehören insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
2.10.2 Der Mieter verpflichtet sich, über eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung zu verfügen, welche Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung gemieteter Fahrräder und Ausrüstung abdeckt.
2.10.3 Batticuore empfiehlt dem Mieter ausdrücklich, den Versicherungsschutz vor Mietbeginn bei seiner Versicherung zu prüfen.
2.10.4 Batticuore haftet nicht für Schäden, die der Mieter Dritten zufügt.
2.11 Haftung von Batticuore
2.11.1 Batticuore übergibt das Mietobjekt in geprüftem und verkehrssicherem Zustand.
2.11.2 Die Nutzung des Mietobjekts erfolgt auf eigene Gefahr.
2.11.3 Batticuore haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, Sachschäden oder sonstige Schäden des Mieters oder Dritter, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Batticuore oder durch einen bei Übergabe bestehenden, von Batticuore zu vertretenden Mangel verursacht wurden.
2.11.4 Batticuore haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Missachtung von Verkehrsregeln, Selbstüberschätzung, schlechte Witterung, schlechte Wegverhältnisse, mangelhafte Fahrtechnik, fehlende Schutzkleidung oder Nutzung entgegen der Empfehlungen von Batticuore entstehen.
2.11.5 Batticuore haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Reiseausfälle, Ersatztransport, Hotelkosten oder sonstige mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
2.11.6 Eine Haftung für Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
2.12 Verhalten bei Unfall, Schaden oder Diebstahl
2.12.1 Bei Unfall, Schaden, Diebstahl, Verlust oder Raub ist Batticuore unverzüglich zu informieren.
2.12.2 Bei Unfall mit Drittbeteiligung, Personenschaden, erheblichem Sachschaden, Diebstahl, Verlust oder Raub ist der Mieter verpflichtet, die Polizei beizuziehen und einen Rapport erstellen zu lassen.
2.12.3 Der Mieter hat Batticuore alle für die Schadenabwicklung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Fotos, Unfallhergang, Polizeirapport, Versicherungsangaben, Kontaktdaten beteiligter Personen und Zeugen.
2.12.4 Der Mieter darf gegenüber Dritten keine Schuldanerkennung, Vergleichsvereinbarung oder Zahlung im Namen von Batticuore abgeben.
2.13 Stornierung der Miete
2.13.1 Stornierungen sind bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich.
2.13.2 Bei Stornierung zwischen 7 und 14 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % des Mietbetrags erstattet.
2.13.3 Bei späterer Stornierung, Nichtabholung oder vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
2.13.4 Batticuore kann in begründeten Fällen aus Kulanz eine Umbuchung oder Gutschrift anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
2.14 Pflichten von Batticuore
2.14.1 Batticuore verpflichtet sich, das Mietobjekt vor jeder Vermietung auf offensichtliche technische Mängel zu überprüfen und in verkehrssicherem Zustand zu übergeben.
2.14.2 Batticuore informiert den Mieter über bekannte Besonderheiten des Mietobjekts, sofern diese für die Nutzung relevant sind.
3. Rückgaberecht bei Kauf im Onlineshop
3.1 Kunden haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach Zustellung der Ware zu zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird ausgeübt durch Rücksendung der Ware, eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Rücksendung muss anBatticuore KLGGutstrasse 1278055 Zürichgesendet werden.
3.2 Die Ausübung des Rückgaberechtes führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurück erstattet werden müssen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Konsument.
3.3 Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden umgehend zurückerstattet.
3.4 Vorbehalten bleibt ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises resp. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder sofern vereinbart Hinsendungskosten der Ware. Kein Abzug erfolgt, wenn der Wertverlust auf einen zur Feststellung der Art, Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit der Waren notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Batticuore.ch kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wiederzurückerhalten hat bzw. bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
3.5 Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für keine der bestehenden Produkte.
4. Preise und Versandkosten
4.1 Die auf der Produktseite genannten Preise sind exkl. Mehrwertsteuer (Batticuore ist nicht mwst-pflichtig) und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
4.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können je nach Lieferadresse, Warenmenge und Artikel Versandkosten anfallen. Die genauen Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt. Weitere Kosten fallen bei der Belieferung innerhalb der Schweiz nicht an.
5. Lieferbedingungen
5.1 Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
5.2 Die Standardlieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben 3-4 Tage.
5.3 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist batticuore.ch zu Teillieferungen berechtigt. Aufgrund von Teillieferungen entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten
5.4 Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferungsversuchs scheitern, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder weitere Bezahlmethoden.
6.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt gibt die Verkäuferin ihre Bankverbindungen in der Auftragsbestätigung bekannt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tage auf das Konto von Batticuore.ch zu überweisen. Danach werden die reservierten Produkte wieder freigegeben.
6.3 Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden bei der Bestellung sofern nichts anderes vereinbart wird.
6.4 Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
6.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Batticuore.ch. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung von Batticuore.ch nicht gestattet.
8. Gewährleistung
8.1 Batticuore.ch leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach ihrer Wahl durch Nacherfüllung, nämlich Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
8.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht für unerhebliche Mängel. Ein Recht des Kunden auf Minderung ist ausgeschlossen.
9. Haftung
Batticuore.ch schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen aus. Gleiches gilt für Vertragsverletzungen von Hilfspersonen und Substituten.
10. Datenschutz
Batticuore.ch verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zur Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung Batticuore.ch. Diese kann über die Website Batticuore.ch sowie über den folgenden Link jederzeit eingesehen werden [Link Datenschutzerklärung]
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Vermieters in Kraft.
Preise für Varianten
| Tag | Stavanger Vollbepackung | Stavanger Leichtbepackung | Nur Stavanger |
|---|---|---|---|
| 1 | CHF 105 | CHF 95 | CHF 80 |
| 2 | CHF 210 | CHF 190 | CHF 160 |
| 3 | CHF 315 | CHF 285 | CHF 240 |
| 4 | CHF 368 | CHF 335 | CHF 280 |
| 5 | CHF 419 | CHF 380 | CHF 320 |
| 6 | CHF 470 | CHF 425 | CHF 360 |
| 7 | CHF 520 | CHF 470 | CHF 395 |
| 8 | CHF 569 | CHF 515 | CHF 430 |
| 9 | CHF 617 | CHF 560 | CHF 470 |
| 10 | CHF 665 | CHF 600 | CHF 505 |
| 11 | CHF 712 | CHF 640 | CHF 540 |
| 12 | CHF 758 | CHF 685 | CHF 575 |
| 13 | CHF 804 | CHF 725 | CHF 610 |
| 14 | CHF 850 | CHF 765 | CHF 645 |
| 15 | CHF 895 | CHF 805 | CHF 675 |
| 16 | CHF 940 | CHF 845 | CHF 710 |
| 17 | CHF 985 | CHF 885 | CHF 745 |
| 18 | CHF 1’030 | CHF 925 | CHF 780 |
| 19 | CHF 1’074 | CHF 965 | CHF 815 |
| 20 | CHF 1’115 | CHF 1’005 | CHF 845 |
| 21 | CHF 1’155 | CHF 1’040 | CHF 875 |